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Änderungswünsche nur gegen Aufpreis. Bei zusätzlicher Beilagenbestellung wird der Preis der Ware berechnet.
Die 14 Hauptallergene, die gemäß Allergeninformationsverordnung BGBI II Nr. 175/2014 gekennzeichnet werden müssen. Eine Nennung erfolgt, wenn die bezeichneten Stoffe oder daraus hergestellte Erzeugnisse als Zutat im Endprodukt enthalten sind. In der folgenden Tabelle sind jene Stoffe und Erzeugnisse aufgelistet, die Allergien oder Unvertäglichkeiten auslösen können. Trotz der sorgfältigen Herstellung unserer Speisen, können neben den gekennzeichneten Zutaten Spuren anderer Stoffe enthalten sein. (Kreuzkontakte)
Liebe Gäste – wir möchten darauf hinweisen, dass Kreuzkontakte nicht immer ausgeschlossen werden können! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Personal!